Informatik Wiki
Advertisement

Duale Ausbildung der IT-Berufe[]

Allgemeine Ziele der Berufsausbildung (Kultusministerkonfurenz)

  • Berufsfähigkeit vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet
  • berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas entwickeln
  • Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung wecken
  • Fähigkeit und Bereitschaft fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verwantwortungsbewusst zu handeln

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Seit 1969 in Kraft, gibt dieses Gesetz den gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Berufsausbildungsverhältnisse vor (z.B. Ausbildungsberechtigung, Ausbildungsvertrag, Ordnung der Berufsausbildung, Prüfungswesen).

Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan
Neben dem Rahmenlerplan der KMK werden hier Festlegungen für die Ausbildung des Ausbildungsbetrieb vorgenommen. Im Ausbildungsrahmenplan sind die vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertikeiten sowie die zeitliche Planung für die betriebliche Ausbildung genannt.

Rahmenlehrpllan
Er ist mit der Ausbildungsordnung der Berufe abgestimmt und regelt über Unterrichtsziele und -inhalte die Berufsausbildung. Die einzelnen Bundesländer können den Rahmenplan unmittelbar übernehmen oder in eigene Lehrpläne umsetzen.

Allgemeine Informationsquellen zur Ausbildung im Internet:

  • www.aubi-plus.de
  • www.berufe.net
  • www.bibb.de
  • www.fachinformatiker.de
  • www.idee-it.de
  • www.ihk-ausbildung.de
  • www.it-berufe.de
  • www.machs-richtig.de
  • www.neue-ausbildungsberufe.de
  • www.was-werden.de
  • www.jobs-regional.de/ausbildungsguide/it

Methodisch-didaktische Grundsätze in der Ausbildung der IT-Berufe[]

Handlungsorientierter Unterricht

  • schöpft aus konkreten Handlungssituationen (aktuelle Probleme, Konflikte, Entscheidungsprozesse)
  • ermuntert Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Handeln und macht sie mit Handlungsstrategien vertraut.
  • betont und fördert in besonderer Weise die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler (aktiv-pro-duktives Lernen).
  • treibt die Öffnung der Schule gegenüber Lebens- und Arbeitswelt voran und
  • bringt Kopf- und Handarbeit, Denken und Handeln in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander.

Ganzheitliches Lernen

  • soll zunehmend aus komplexen Handlungsstiutationen heraus erfolgen. Wichtig ist weniger das Lernen von einzelnem Faktenwissen, sondern das selbstständige Erschließen ganzer Handlungssituationen.

Duale Ausbildung[]

Ausbildung im Betrieb Ausbildung in der Berufsschule
Ausbildnugsplan: Auf der Basis des Ausbildungsordnung erstellt der Betrieb einen Ausbildungsplan für die betriebliche Ausbildung des Auszubildenden. Schulischer Stoffplan: Der Unterricht erfolgt entsprechend einem schulischen Stoffplan, den die Schulen auf der Basis des Rahmenlehrplans/Lehrplans erstellen, in der Regel nach den vorgegebenen elf Lernfeldern:
Berufsausbildungsvertrag: Er kommt durch einigung der Vertragsparteien (Auszubildender bzw. gesetzlicher Vertreter sowie Ausbilder/Betrieb) als privatrechlichter Vertrag zustande und ist in schriftlicher Form (§ 4 Abs. 1 BBIG) zu erstellen. Die Mindestanforderungen des Ausbildungsvertrages werden in § 11 BBIG geregelt (z.B. Beginn und Dauer, tägliche Arbeitszeit, Probezeit, Ausbildung außerhalb des Betriebes, Ausbildungsvergütung, Urlaubstage, Kündigungsvoraussetzungen).
Berichtsheft: Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen. Es wird in der Regel im Rahmen der Abschlussprüfung dem Prüfungsausschuss vorgelegt.
1. Der Betrieb und sein Umfeld
2. Geschäftsprozesse und betriebliche Organisation
3. Informationsquellen und Arbeitsmethoden
4. Einfache IT-Systeme
5. Fachliches Englisch
6. Entwickeln und Bereitstellung von Anwendungssystemen (Programmierung)
7. Vernetzte IT-Systeme
8. Markt- und Kundenbeziehungen
9. Öffentliche Netze, Dienste
10. Betreuen von IT-Systemen
11.Rechnungswesen und Controlling
Aufsicht: Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. Stelle entsprechend BBIG Aufsicht: Schulleitung bzw. die obere Schulaufsichtsbehörde
Advertisement